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Tipp bei Problemen mit roten Blinkern
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Wenns Probleme mit Tüv oder den Sherriffs bei roten Blinkern in den Heckleuchten gibt, kann mann entweder die Rückfahrleuchten mit orangen birnen zu blinkleuchten machen und eine kleine LED Rückfahrleuchte extra anbauen. Oder mann besorgt sich grüne LED birnen für die Blinkleuchten. Ergibt mit der roten Streuscheibe ein gelbes Blinklicht. Evtl. braucht mann noch einen widerstand dazwischen um die Blinkfrequenz anzupassen.
Fahrzeuge von Earl Hickey:
1993 Camaro Z28 LT1, 2006 Chrysler 300C CRD, 1977 HD Shovelhead, 1968 Pontiac Le Mans 455
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Der echte Norden!
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Seit 1.7.2006 werden keine Ausnahmegenehmigungen für Rote Blinker mehr erteilt. Was zwischen 1.4.1970 als rote Blinker eingetragen wurde hat Bestandsschutz und alle Eintragungen einer Roten Blinkleuchte nach 2006 ist nach den geltenden Vorschriften illegal und wenn dir einer hinten draufnagelt und aussagt er habe bei deinem Abbiegevorgang keine gelbe Blinkleuchte erkannt, wirst du mit Sicherheit eine Teilschuld erhalten. Gibt natürlich trotzdem einige ,die mit neuen US-Cars mit roten Blinkern rumfahren, aber das macht es nicht legal. Einzige Ausnahme: Angehörige der US-Army haben inzwischen Kennzeichen die nicht mehr als Armee Kennzeichen zu erkennen sind (Terroranschläge).Und die müssen ihre Fahrzeuge nicht auf EU-Standart umrüsten. Könnte dann also ein US-Soldat sein, wenns vor dir rot blinkt.
Hier mal ein tolles Beispiel wies geht:
Zuletzt bearbeitet von Earl Hickey am 27.02.16 09:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
Fahrzeuge von Earl Hickey:
Hier mal ein tolles Beispiel wies geht:
Zuletzt bearbeitet von Earl Hickey am 27.02.16 09:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mein Camino hat als Erstzulassung den 1.7.70 und hat im November 2015 seine deutsche Vollabnahme bekommen. Sowohl der liebe Tüv,als auch die Zulassungsstelle haben ihren Segen für die roten Blinker erteielt. Einzig eine seperate Blinkkammer musste her,was das Ergebnis brachte,dass jetzt nicht mehr das ganze Rücklicht blinkt sondern nur das innere Drittel. Aber eben in Rot, Sonderabnahme incl. Eintragung waren ohne Diskussion möglich.
Beste Grüße
Andreas
Chevy ElCamino Bj. 1970 5,7Liter 274-300PS
Andreas
Chevy ElCamino Bj. 1970 5,7Liter 274-300PS
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Wunstorf bei Hannover
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Hast du dir schon mal deine Rückleuchten genauer angeschaut? Da wirst du kein E-Prüfzeichen drauf finden. Höchstens eine SAE/DOT Nummer und die hat für den TÜV die gleiche Bedeutung wie eine Bestellnummer für nen japanischen Kühlschrank. Und trotzdem darfst du legal damit rumfahren.Wieso das denn? Dazu hat der TÜV "in etwa Wirkung nachgewiesen" in deinen Brief eingetragen. Was bedeutet deine Rückleuchten wurden vom TÜV begutachtet und in seiner Wirkung für zulässig befunden, obwohl ohne E-Prüfzeichen. Mit LED Leuchtmittel ist das bei solchen Autos nicht anders. Solange eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist, alles in Ordnung. Schau mal im F-Body-Garage Forum, da hat einer bei seinem 79er Firebird orange LEDs genommen die, wenn die Leuchtkraft ausreichend ist, durch das rote Rücklichtglas sauber orange blinken. Ich glaub der hatte sie von US-Parts Online.Bei grünen LEDs ist wohl das Problem das die Kombi passen muss:dicke des roten Rücklichts zu Leuchtkraft der grünen LED. Sonst klappts nicht. Bei orangen LED so stark wie möglich, sonst klappts auch nicht. Manche nehmen auch Zitronengelbe LEDs, die dann durch das rote Rücklicht orange erscheinen. Gibt auch Switchback LEDs die 2 Farben haben z.B. weiß und orange. GUCKST DU
Da musst halt ein bischen Bastel-Wastel spielen. So plug and play wird das nicht bei jedem funktionieren, wegen der unterschiedlichen Stärke der Rücklichtgläser und der unterschiedlichen Rotfärbung der Rücklichter der verschiedenen Fahrzeuge. Aber wie du siehst: nichts ist unmöglich.
Fahrzeuge von Earl Hickey:
Da musst halt ein bischen Bastel-Wastel spielen. So plug and play wird das nicht bei jedem funktionieren, wegen der unterschiedlichen Stärke der Rücklichtgläser und der unterschiedlichen Rotfärbung der Rücklichter der verschiedenen Fahrzeuge. Aber wie du siehst: nichts ist unmöglich.
1993 Camaro Z28 LT1, 2006 Chrysler 300C CRD, 1977 HD Shovelhead, 1968 Pontiac Le Mans 455
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Wunstorf bei Hannover
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Dass das funktioniert ist mir klar, das musst du mir nicht mit der vielzahl der Youtube Videos anzeigen.
NUR:
Nach deiner Argumentation, dürfte ich auch einfach LED in meine deutsche, japanische oder franzöische Karre einbauen, die ein E-Prüfzeichen haben.
Leider nein, auch eine Glühbirne hat ein E-Prüfzeichen und nur die Kombination aus Leuchte und Leuchtmittel ergibt für das Bauteil die Freigabe.
Eine LED hat ein anderes Abstrahlverhalten als eine Glühbirne und KANN dazu führen, dass aus einem anderen Winkel betrachtet, das Rücklicht nicht leuchtet, oder das Bremslicht zu schwach erscheint. Auch die Reflektoren, also die Spiegelfäche, ist dementsprechend ausgelegt.
Ein Leuchtmittel ohne Prüfzeichen, egal, ob in einem E-Prüfzeichen oder SAE-Zeichen-Rück- oder Bremslicht oder im Blinker ist nicht StvO-konform. Beim Kauf einer solchen LED steht auch ausdrücklich: Nicht zulässig im Geltungsbereich der StvO, und das ist nunmal die deutsche Strasse!
Als mir passiertes Beispiel:
habe ein BMW E36 Cabrio aus den USA mitgebracht. Umrüstung ist problemlos, da die Scheinwerfer 1:1 umgesetzt werden konnten, KM/h anzeige ist auch Vorhanden, und der Nebelscheinwerfer war einfach im Rücklicht einzusetzen.
Der Wagen kam aber auf gerade neu gekauften Conti Reifen an, in der Standardgröße 195/65 R15. Beim TÜV kam die Ernüchterung: ein Modell für den amerikanischen Markt, ohne E-Prüfzeichen. Trotz nachforschungen über technische Daten: keine Freigabe. Musste einen neuen Satz Reifen kaufen.
Eintragungen in den Papieren sind schon lange kein Freibrief mehr und können durchaus kassiert werden.
Fahrzeuge von chevycoupe:
NUR:
Nach deiner Argumentation, dürfte ich auch einfach LED in meine deutsche, japanische oder franzöische Karre einbauen, die ein E-Prüfzeichen haben.
Leider nein, auch eine Glühbirne hat ein E-Prüfzeichen und nur die Kombination aus Leuchte und Leuchtmittel ergibt für das Bauteil die Freigabe.
Eine LED hat ein anderes Abstrahlverhalten als eine Glühbirne und KANN dazu führen, dass aus einem anderen Winkel betrachtet, das Rücklicht nicht leuchtet, oder das Bremslicht zu schwach erscheint. Auch die Reflektoren, also die Spiegelfäche, ist dementsprechend ausgelegt.
Ein Leuchtmittel ohne Prüfzeichen, egal, ob in einem E-Prüfzeichen oder SAE-Zeichen-Rück- oder Bremslicht oder im Blinker ist nicht StvO-konform. Beim Kauf einer solchen LED steht auch ausdrücklich: Nicht zulässig im Geltungsbereich der StvO, und das ist nunmal die deutsche Strasse!
Als mir passiertes Beispiel:
habe ein BMW E36 Cabrio aus den USA mitgebracht. Umrüstung ist problemlos, da die Scheinwerfer 1:1 umgesetzt werden konnten, KM/h anzeige ist auch Vorhanden, und der Nebelscheinwerfer war einfach im Rücklicht einzusetzen.
Der Wagen kam aber auf gerade neu gekauften Conti Reifen an, in der Standardgröße 195/65 R15. Beim TÜV kam die Ernüchterung: ein Modell für den amerikanischen Markt, ohne E-Prüfzeichen. Trotz nachforschungen über technische Daten: keine Freigabe. Musste einen neuen Satz Reifen kaufen.
Eintragungen in den Papieren sind schon lange kein Freibrief mehr und können durchaus kassiert werden.
Floh
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Das du in ein europäisches oder jap. Fahrzeug keine LED einsetzen darfst is klar (E-Prüfzeichen nur gültig mit Konvent. Leuchtmittel, weil damit geprüft und zugelassen) In einen E36 z.B. Können RL mit E-Nr. eingesetzt werden. Das Reifen die nur für den US-Markt produziert werden bei uns nicht zugelassen sind ist nicht weiter verwunderlich(fehlender Geschwindigkeitsindex) Bei US RL wurde nix geprüft was für EU gültigkeit hätte. Eine US Zulassung hat hier keinerlei Bedeutung.Auch wurden die Rückfahrleuchten in USA als solche entwickelt und nicht als Blinker ( und trotzdem vom TÜV zulässig,sogar empfohlen, obwohl teilweise winzig kleine Kammer für Rückfahrleuchte vorhanden. (Camaro 5).Hauptsache es blinkt gelb.Ich bin mir sicher, das wär nicht mal in USA legal, wegen der kleinen Leuchtfläche des Blinkers in der Rückfahrleuchte. Schau mal bei Bavarian Sportscars die rüsten extra fürn TÜV bei Umrüstung auf StvZo auf LED um.
Und die Videos waren nicht für dich gedacht, sondern als Info für Leute die vor einer Vollabnahme stehen und ihren Wagen nicht mit Zusatzblinkern "verschönern" möchten.
Und das mit den Eintragungen war schon immer so. Der Tüv ist keine staatliche Behörde und die Zulassungsstelle muss sich nicht nach Eintragungen vom Tüv richten.(z.B. kleine Kennzeichen) und das überwachende Organ, also die Polizei, kann ein Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen wenn Eintragungen gegen geltende Vorschriften verstossen. Was durchaus schon öfters vorgekommen ist.
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Und die Videos waren nicht für dich gedacht, sondern als Info für Leute die vor einer Vollabnahme stehen und ihren Wagen nicht mit Zusatzblinkern "verschönern" möchten.
Und das mit den Eintragungen war schon immer so. Der Tüv ist keine staatliche Behörde und die Zulassungsstelle muss sich nicht nach Eintragungen vom Tüv richten.(z.B. kleine Kennzeichen) und das überwachende Organ, also die Polizei, kann ein Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen wenn Eintragungen gegen geltende Vorschriften verstossen. Was durchaus schon öfters vorgekommen ist.
1993 Camaro Z28 LT1, 2006 Chrysler 300C CRD, 1977 HD Shovelhead, 1968 Pontiac Le Mans 455
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ist auch egal, weil du es eh nicht hören magst, aber eine LED ohne E-Prüfzeichen ist weder in einem in deutschland bereits zugelassenen Fahrzeug erlaubt, noch als Hilfsmittel bei importierten Fahrzeugen.
Geh mal mit einer LED als Glühbirnenersatz und einem hier zugelassenen Wagen zum TüV und bitte ihn die LED Leuchte in deinem Blinker einzutragen. Die "In-etwa Wirkung" ist ja gegeben.
Kein E-Prüfzeichen --> Keine LED und normalerweise auch keine Amerikanische Glühfadenbirne ohne E-Prüfzeichen.
Die Umrüstung amerikanischer Fahrzeuge ist da nicht anders. ein Rückfahrscheinwerfer mit entsprechender Glühlampe darf mit einer gelben E-Prüfzeichen Glühlampe zu einem Blinker umgerüstet werden.
Das (Streu)glas erlaubt das weil sich eine Glühlampe dann eben doch nicht von einer anderen unterscheidet.
Die In Etwa Wirkung heißt, dass beispielsweise das Bremslicht hell genug rot leuchtet.
Was zu probieren wäre, sind so kleine Überzieher oder Kappen, die auf eine Glühbirne gesetzt werden. Audi hatte soetwas mal um die komplett roten Streuscheiben hinten "gelb/orange/rosa" blinken zu lassen.
Für einen TÜVer (zumindest einem gewissenhaften) hat eine LED ein anderes Abstrahlverhalten als eine Glühfadenbirne.
Einzige Einschränkung beim Einbau der Blinker in den Rückfahrscheinwerfer ist, dass er einen bestimmten Abstand zum "rand" des Fahrzeugs nicht überschreiten darf. Wenn also Rückfahrscheinwerfer links und rechts neben dem Kennzeichen sind (Lincoln Town Car) biste da auch angeschmiert. Ebenso würde ich das fast für den Camaro tippen.
Ich würde mir wünschen, dass das immer so einfach ginge, wie du das vorschlägst und somit auch in anderen Bereichen zu weniger "Willkür" führen würde. Aber den Paragraphen nach, ist es eben nicht legal. Bin da eigentlich voll auf deiner Seite, dass das eine super Lösung wäre mit LEDs oder entsprechenden Möglichkeiten. Warum geht keiner den Weg und entwickelt LEDs mit E-Prüfzeichen oder noch besser, ist es für einen Autobauer so schwer LED Rückleuchten zu verbauen, wo die LED Mehrfahrbig eingestellt werden könnten?
Fahrzeuge von chevycoupe:
Geh mal mit einer LED als Glühbirnenersatz und einem hier zugelassenen Wagen zum TüV und bitte ihn die LED Leuchte in deinem Blinker einzutragen. Die "In-etwa Wirkung" ist ja gegeben.
Kein E-Prüfzeichen --> Keine LED und normalerweise auch keine Amerikanische Glühfadenbirne ohne E-Prüfzeichen.
Die Umrüstung amerikanischer Fahrzeuge ist da nicht anders. ein Rückfahrscheinwerfer mit entsprechender Glühlampe darf mit einer gelben E-Prüfzeichen Glühlampe zu einem Blinker umgerüstet werden.
Das (Streu)glas erlaubt das weil sich eine Glühlampe dann eben doch nicht von einer anderen unterscheidet.
Die In Etwa Wirkung heißt, dass beispielsweise das Bremslicht hell genug rot leuchtet.
Was zu probieren wäre, sind so kleine Überzieher oder Kappen, die auf eine Glühbirne gesetzt werden. Audi hatte soetwas mal um die komplett roten Streuscheiben hinten "gelb/orange/rosa" blinken zu lassen.
Für einen TÜVer (zumindest einem gewissenhaften) hat eine LED ein anderes Abstrahlverhalten als eine Glühfadenbirne.
Einzige Einschränkung beim Einbau der Blinker in den Rückfahrscheinwerfer ist, dass er einen bestimmten Abstand zum "rand" des Fahrzeugs nicht überschreiten darf. Wenn also Rückfahrscheinwerfer links und rechts neben dem Kennzeichen sind (Lincoln Town Car) biste da auch angeschmiert. Ebenso würde ich das fast für den Camaro tippen.
Ich würde mir wünschen, dass das immer so einfach ginge, wie du das vorschlägst und somit auch in anderen Bereichen zu weniger "Willkür" führen würde. Aber den Paragraphen nach, ist es eben nicht legal. Bin da eigentlich voll auf deiner Seite, dass das eine super Lösung wäre mit LEDs oder entsprechenden Möglichkeiten. Warum geht keiner den Weg und entwickelt LEDs mit E-Prüfzeichen oder noch besser, ist es für einen Autobauer so schwer LED Rückleuchten zu verbauen, wo die LED Mehrfahrbig eingestellt werden könnten?
Floh
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