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Motorupgrade für Plymouth Cuda
Hallo Leute.
Ich kann mir vorstellen das das Thema schon mal besprochen wurde. Aber ich komm direkt zur Sache. Ich würde gerne meinen 360 er Motor gegen einen 440er eines 69er Dodge austauschen und diesen leistungstechnisch verbessern. Meine Frage ist, ist das erlaubt/ gefährdet das eine H-Zulassung? Was sollte ich beachten?
Über jede Info wäre ich dankbar.
Über gute und hilfreiche Beiträge wäre ich dankbar.
Ich kann mir vorstellen das das Thema schon mal besprochen wurde. Aber ich komm direkt zur Sache. Ich würde gerne meinen 360 er Motor gegen einen 440er eines 69er Dodge austauschen und diesen leistungstechnisch verbessern. Meine Frage ist, ist das erlaubt/ gefährdet das eine H-Zulassung? Was sollte ich beachten?
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Nichts geht über den Sound eines alten V8 !!!
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Servus...
...was die H-Zulassung angeht, ist die Antwort doch ziemlich einfach.
Gab es den Cuda in seiner Bauzeit auch mit 440er, dann ist es H-konform.
Wenn nicht, dann nicht. Ich glaube, dass man das aber auch überall im Netz so nachlesen kann.
Alternativ wäre es eventuell möglich, einen größeren Motor als "zeitgenössischen" Umbau durchzukriegen und damit das H zu behalten. Hier gilt meines Wissens etwa (?) eines 10-Jahres-Regel, d.h. das Baujahr des Ersatzaggregates darf nicht mehr als 10 Jahre nach dem Ende der Bauzeit des Wagens gewesen sein, in der es eingebaut werden soll. Ohne Gewähr, habe das nur so im Hinterkopf gespeichert gehabt.
Aber so etwas würde ich dringend vorher mit dem TÜV-Mann besprechen, der das dann auch abnimmt.
Noch eine Möglichkeit:
Den Umbau machen und darauf bauen, dass es sowieso keiner merkt, haha.
Doch zumindest bei mir würde dann auch immer das schlechte Gewissen mitfahren...
...falls doch mal was passiert und plötzlich ein Gutachter auftaucht, der es dann eben doch bemerkt.
Edit, 7 Tage später:
Gern geschehen...
Fahrzeuge von StoneAge:
...was die H-Zulassung angeht, ist die Antwort doch ziemlich einfach.
Gab es den Cuda in seiner Bauzeit auch mit 440er, dann ist es H-konform.
Wenn nicht, dann nicht. Ich glaube, dass man das aber auch überall im Netz so nachlesen kann.
Alternativ wäre es eventuell möglich, einen größeren Motor als "zeitgenössischen" Umbau durchzukriegen und damit das H zu behalten. Hier gilt meines Wissens etwa (?) eines 10-Jahres-Regel, d.h. das Baujahr des Ersatzaggregates darf nicht mehr als 10 Jahre nach dem Ende der Bauzeit des Wagens gewesen sein, in der es eingebaut werden soll. Ohne Gewähr, habe das nur so im Hinterkopf gespeichert gehabt.
Aber so etwas würde ich dringend vorher mit dem TÜV-Mann besprechen, der das dann auch abnimmt.
Noch eine Möglichkeit:
Den Umbau machen und darauf bauen, dass es sowieso keiner merkt, haha.
Doch zumindest bei mir würde dann auch immer das schlechte Gewissen mitfahren...
...falls doch mal was passiert und plötzlich ein Gutachter auftaucht, der es dann eben doch bemerkt.
Edit, 7 Tage später:
Gern geschehen...
Gruß, Stone
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