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Gewährleistung nach Motorschaden

MadMike19.12.18 14:01
Mahlzeit miteinander und Danke für die Aufnahme ins Forum,

Ich habe folgendes Problem - vor mehr als einem Jahr habe ich in den Staaten einen 67 Firebird erworben. Der Wagen stand dann fünf Monate in der Werkstatt meines Vertrauens bis zum TÜV / H Kennzeichen. Am Tag der Zulassung nach nicht einmal fünf Kilometern Fahrt Motorschaden. Kolbenfressern auf allen acht Zylindern.

Also den Wagen wieder in die Werkstatt gebracht. Nach Durchsicht wurde der Wiederaufbau des Motors vereinbart. Block gereinigt, gebohrt und gehohnt. Köpfe überarbeitet. neue Ventile, Sitze, Ventile, Kolben und Nocke. Die Kurbelwelle und die Pleuel wurden durch die Werkstatt überholt und wieder verbaut.

Die Werkstatt brauchte acht Monate zum Wiederaufbau. Ich bekam den Wagen dann wieder. Nach 350 Kilometern fing der Motor an zu klappern, obwohl ich den wagen nicht einmal über 1000 RPM hab laufen lassen. Der Wagen wurde jedesmal warmlaufen gelassen. Bin dann in eine andere Werkstatt gefahren, und dort wurde ein erneuter Motorschaden diagnostiziert.

Den Wagen dann in die Werkstatt geschleppt, Anwalt genommen und mich mit der Werkstatt darauf geeinigt, dass der Motor unter Aufsicht eines Sachverständigen zerlegt wird.

Das war diesen Montag. Es wurden beide Hauptlager sowie sämtliche Pleuellager ausgebaut.
Fazit - sämtliche Lager schrott (ausgelaufen, wie der Sachverständigte sagte).
Daraufhin schmiss die Werkstatt den Sachverständigen aus der Werkstatt bevor der Motor überhaupt weiter zerlegt werden konnte. Auf Nachfrage warum, sagte der Besitzer lediglich, dass wir von seinem Anwalt hören würden.

Ich fragte den Besitzer dann gestern, was das jetzt solle und seine Antwort war, die verbaute Kurbelwelle sowie die Pleuel (die beide durch die Werkstatt überholt und wieder verbaut wurden) wären ja nicht von der Werkstatt besorgt worden, und daher würde es keine Gewährleistungspflicht seitens der Werkstatt geben. Das wäre mein eigenes Risiko.

Stimmt das ? Vor dem Wiederaufbau erklärte mir die Werkstatt, dass die beiden Teile überholt wurden und problemlos wieder verbaut werden könnten. Natürlich hat er nichts darüber gesagt, dass es hierfür keine Gewährleistung geben würde. Hätte ich das gewusst, hätte ich natürlich Neuteile verbauen lassen.

Ich habe jetzt die Möglichkeit, in einem sogenannten Beweissicherungsverfahren den Motor von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen zerlegen und begutachten zu lassen. Das bedeutet aber, dass der Motor für ein Jahr weg wäre. Danach könnte ich die Werkstatt dann verklagen.

Jetzt frage ich mich natürlich ob das Sinn macht, wenn tatsächlich keine Gewährleistungspflicht
der Werkstatt besteht.

Hat hier jemand von Euch vielleicht Erfahrungswerte ? Kann die Werkstatt sich tatsächlich der Gewährleistung mit dieser Begründung entziehen ?

Bei dem Schadenbild würde ich eher auf einen mangelhaften Einbau oder falsche Lager tippen.

Ich bin froh für jede Einschätzung von Euch !

TheBMW All-Star20.12.18 06:31
WohnortKarte:
Freising
Du hast den Wagen selbst importiert und dann zu Werkstatt A gebracht oder über Werkstatt A bereits gekauft und importieren lassen?

Hast du einen Kaufvertrag über den Wagen mit Werkstatt A?

Wer hat denn die Ersatzteile nach der ersten Revision in Werkstatt A gekauft?

Nach dem zweiten Motorschaden warst du wieder in Werkstatt A oder bist du dann zu Werkstatt B gefahren?

Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt suchen und mal über Nutzungsentschädigung sowie Wandlung nachdenken.


Kann denn Leistung Sünde sein?


Capri V8 All-Star21.12.18 21:06
MadMike hat Folgendes geschrieben:
... nach nicht einmal fünf Kilometern Fahrt Motorschaden. Kolbenfressern auf allen acht Zylindern.

Das glaube ich schlichtweg nicht.


MadMike hat Folgendes geschrieben:
... Nach 350 Kilometern fing der Motor an zu klappern, obwohl ich den wagen nicht einmal über 1000 RPM hab laufen lassen. Der Wagen wurde jedesmal warmlaufen gelassen.

Wie soll das denn gehen?
350 km gefahren und nie über 1000 rpm gehabt ?! Rolling Eyes

Das wirst du jetzt ne Menge Ärger und Juristereien (ohne Anwalt und Gutachten, etc. wird das sicher nix) an der Backe haben. Und ganz nebenbei wird das ganze wahrscheinlich teurer als ein neuer Motor.


Aberglaube bringt Unglück !

Fahrzeuge von Capri V8:
1976 Cobra
MadMike21.12.18 21:35
Nee sorry, 3000 natürlich.
Gutachtertermin war am Montag - beide Hauptlager und zwei Pleuellager Schrott. Der Gutachter meint, die Werkstatt habe entweder zu kleine oder zu grosse Lager benutzt.
Aber das ist ja nicht die Frage. Die ist ja, ob der Motorbauer die Gewährleistung für Teile ablehnen kann, die er selber überholt hat oder hat überholen lassen.
Natürlich ist das alles schon beim Anwalt und nächste Woche wird der Motor gerichtlich sichergestellt, von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen zerlegt und untersucht und dann wird Klage erhoben. Das dauert allerdings ca. ein Jahr. Ich kauf jetzt nen 428 Pontiac Motor in den Staaten und leg mir den 455 zur Seite, wenn ich Ihn dann mal irgendwann zurück hab. Was für ne Scheisse. Wer wissen möchte, wer das verbockt hat, s hickt mir ne PN.

Capri V8 All-Star21.12.18 23:43
MadMike hat Folgendes geschrieben:
Was für ne Scheisse.


Jo, das bringt es auf den Punkt - leider.

Ich drück dir die Daumen, dass du wenigstens einen Teil der versenkten Kohle zurück bekommst.


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