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Frage zum Lichttechnischen Gutachten bei einer Vollabnahme
Hallo. Ich habe bereits Google benutzt, aber konnte leider nichts speziell zu meiner Fragestellung finden. Und diese lautet wiefolgt.
Mir ist klar das man bei einem Fahrzeug welches ausserhalb der EU Hergestellt und verkauft wurde, mit nicht europäischer Zulassung eine Vollabnahme gemacht werden muss. Dazu werden noch Gutachten benötigt wie: Abgasgutachten, Lichtgutachten etc
Wenn ich mir nun allerdings ein US Car welches zum Beispiel in den Niederlanden (Europa) zugelassen war, nach Deutschland hole, muss ich dann auch ein Lichtgutachten erstellen lassen insofern die Scheinwerfer nicht als E-Prüfzeichen Variante verfügbar sind?
Schließlich geht es bei dem Gesetz ja um nicht in Europa zugelassene Fahrzeuge. Da das Auto ja aber schon in NL zugelassen war, düfte doch dieses Lichttechnische Gutachten bei einer erneuten Vollabnahme für die Zulassung in Deutschland unsinnig sein?
Oder sehe ich das falsch
Mit freundlichen Grüßen
Mir ist klar das man bei einem Fahrzeug welches ausserhalb der EU Hergestellt und verkauft wurde, mit nicht europäischer Zulassung eine Vollabnahme gemacht werden muss. Dazu werden noch Gutachten benötigt wie: Abgasgutachten, Lichtgutachten etc
Wenn ich mir nun allerdings ein US Car welches zum Beispiel in den Niederlanden (Europa) zugelassen war, nach Deutschland hole, muss ich dann auch ein Lichtgutachten erstellen lassen insofern die Scheinwerfer nicht als E-Prüfzeichen Variante verfügbar sind?
Schließlich geht es bei dem Gesetz ja um nicht in Europa zugelassene Fahrzeuge. Da das Auto ja aber schon in NL zugelassen war, düfte doch dieses Lichttechnische Gutachten bei einer erneuten Vollabnahme für die Zulassung in Deutschland unsinnig sein?
Oder sehe ich das falsch
Mit freundlichen Grüßen
Wohnort:
46325 Borken
46325 Borken
Eigentlich müsste das so sein.
Ich habe es bis jetzt nur so erlebt: "afwijkende koplampen" müssen in den NL (oder BE) Papieren eingetragen sein.
Dann übernimmt der Tüvver das einfach so.
Sind die nicht eingetragen....wird es anstrengend/teuer/etc...
Ich habe es bis jetzt nur so erlebt: "afwijkende koplampen" müssen in den NL (oder BE) Papieren eingetragen sein.
Dann übernimmt der Tüvver das einfach so.
Sind die nicht eingetragen....wird es anstrengend/teuer/etc...
MGM-Christian
Schöne Grüße aus dem Abendland
My rides:
Chevrolet Caprice, Mercury GrandMarquis, Buick ParkAvenue, Ford Mustang, Ford Explorer 2WD
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