Du bist hier:
Erstzulassung in Deutschland
Wohnort:
Berlin
Berlin
Hallo Leute, ich habe mal ein Grundlegende Frage.
Wenn ich ein Oldtimer das erste mal hier in Deuschland zulassen will, was benötige ich alles?
Hat jemand damit schon Erfahrung?
Bei der Zulassung habe ich gerade angerufen, dort ist schon Ladenschluss.
Gruß DrOlds
Fahrzeuge von DrOlds:
Wenn ich ein Oldtimer das erste mal hier in Deuschland zulassen will, was benötige ich alles?
Hat jemand damit schon Erfahrung?
Bei der Zulassung habe ich gerade angerufen, dort ist schon Ladenschluss.
Gruß DrOlds
Am Ende wird alles gut und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht fertig.
Fahrzeuge von DrOlds:
Wohnort:
NRW
NRW
Also,
damit ich nix vergesse habe ich mal aus dem Internet kopiert
“Original-Fahrzeugbrief” (US-Title oder entsprechende Papiere des Ursprungslandes)
EU-Zollbeleg (z.B. Rotterdam) oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (deutsches Zollamt)
ggf. AU-Prüfung (bei EZ ab 1.7.1969, also auch für Fahrzeuge mit Baujahr 1969, wo keine frühere EZ nachweisbar ist)
Vollabnahme nach §21 StVZO von Sachverständigenorganisation
Datenblatt des Fahrzeuges von Sachverständigenorganisation:
Vorlage vom TÜV-Süd, eines fahrzeugspezifischen Oldtimerclubs oder Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeuges
ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der technischen Daten (Wiegebericht, etc.)
ggf. Papiere über verbaute Teile, die eintragungspflichtig sind
ggf. Gutachten über kleines Kennzeichen hinten von Sachverständigenorganisation
ggf. Abgasgutachten des Hersteller bei neueren Fahrzeugen oder Einzelabnahmen durch Sachverständigenorganisation
ggf. Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen von Sachverständigenorganisation
Antrag auf Ausstellung eines Fahrzeugbriefes (bei der Zulassungsstelle auszufüllen)
ggf. Einzugsermächtigung für KfZ-Steuern
Versicherung: Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )
Personalausweis
Dein Neid ist mein Stolz!
damit ich nix vergesse habe ich mal aus dem Internet kopiert
“Original-Fahrzeugbrief” (US-Title oder entsprechende Papiere des Ursprungslandes)
EU-Zollbeleg (z.B. Rotterdam) oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (deutsches Zollamt)
ggf. AU-Prüfung (bei EZ ab 1.7.1969, also auch für Fahrzeuge mit Baujahr 1969, wo keine frühere EZ nachweisbar ist)
Vollabnahme nach §21 StVZO von Sachverständigenorganisation
Datenblatt des Fahrzeuges von Sachverständigenorganisation:
Vorlage vom TÜV-Süd, eines fahrzeugspezifischen Oldtimerclubs oder Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeuges
ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der technischen Daten (Wiegebericht, etc.)
ggf. Papiere über verbaute Teile, die eintragungspflichtig sind
ggf. Gutachten über kleines Kennzeichen hinten von Sachverständigenorganisation
ggf. Abgasgutachten des Hersteller bei neueren Fahrzeugen oder Einzelabnahmen durch Sachverständigenorganisation
ggf. Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen von Sachverständigenorganisation
Antrag auf Ausstellung eines Fahrzeugbriefes (bei der Zulassungsstelle auszufüllen)
ggf. Einzugsermächtigung für KfZ-Steuern
Versicherung: Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )
Personalausweis
Dein Neid ist mein Stolz!
Neue Antwort erstellen