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dt. TÜV-Eintragungen von Eigenimporten ins EU-Ausland.
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Saarbrücken vallée de la Sarre
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Servus,
...ein Fall für alle TÜV-/u. Eintragungs- Pro's hier:
mein 89er Superbird hat soweit alle wichtigen Eintragungen, dass er original bleiben kann.
Wenn ich ihn nun von Deutschland ins Nachbarland Frankreich ummelde, werden die deutschen Papiere mit allen damaligen, bestandsschützenden Eintragungen natürlich eingezogen. Auf dem französischen Titel gibt es keine solchen Eintragungsvermerke.
Frage ist - wenn ich ihn irgendwann wieder in Deutschland anmelden will/muß, bekommt er dann wieder seine Eintragungen ohne Probleme oder muß für jeden Furz der nicht De/Eu-Konform ist, jetzt sündhaft teure Einzelabnahmen gemacht werden und die Lichter umgerüstet werden?
Reicht eine einfache Kopie der jetzigen Eintragungen aus, um dem evtl. zu entgehen, wenn man belegen kann, dass er "damals" bereits in D einmal "so" zugelassen war?
...ein Fall für alle TÜV-/u. Eintragungs- Pro's hier:
mein 89er Superbird hat soweit alle wichtigen Eintragungen, dass er original bleiben kann.
Wenn ich ihn nun von Deutschland ins Nachbarland Frankreich ummelde, werden die deutschen Papiere mit allen damaligen, bestandsschützenden Eintragungen natürlich eingezogen. Auf dem französischen Titel gibt es keine solchen Eintragungsvermerke.
Frage ist - wenn ich ihn irgendwann wieder in Deutschland anmelden will/muß, bekommt er dann wieder seine Eintragungen ohne Probleme oder muß für jeden Furz der nicht De/Eu-Konform ist, jetzt sündhaft teure Einzelabnahmen gemacht werden und die Lichter umgerüstet werden?
Reicht eine einfache Kopie der jetzigen Eintragungen aus, um dem evtl. zu entgehen, wenn man belegen kann, dass er "damals" bereits in D einmal "so" zugelassen war?
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Nein da hab ich noch nicht nachgefragt.
Wollte nur sicher sein das er seine Eintragungen behält im Fall wenn er wieder in D zugelassen wird und seine früheren Eintragungen dann auf dem aktuellen, französischen Zulassungstitel nicht mehr aufgeführt sind.
Reicht ne Kopie vom früheren Fzgschein, muss sie beglaubigt sein etc etc.. wär interessant zu.wissen.
Weil wenn ja kriegt er die Zulassung auf mich, ansonsten wird er auf meinen Vater in D zugelassen.
Muss mich nur relativ bald entscheiden, da ich ihn nächste Woche hole.
Wollte nur sicher sein das er seine Eintragungen behält im Fall wenn er wieder in D zugelassen wird und seine früheren Eintragungen dann auf dem aktuellen, französischen Zulassungstitel nicht mehr aufgeführt sind.
Reicht ne Kopie vom früheren Fzgschein, muss sie beglaubigt sein etc etc.. wär interessant zu.wissen.
Weil wenn ja kriegt er die Zulassung auf mich, ansonsten wird er auf meinen Vater in D zugelassen.
Muss mich nur relativ bald entscheiden, da ich ihn nächste Woche hole.
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46325 Borken
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Ich würde den Firlefanz mit der französischen Zulassung auf keinen Fall durchziehen.
Allein die Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen führen heute bei der Zulassung eines Importfahrzeuges (und zulassungstechnisch ist er das ja dann wieder) zu echtem Streß.
Jetzt hast Du in D echten Bestandsschutz der Eintragungen, auch wenn diese nicht 100%ig richtig formuliert sind ("in etwa Wirkung" gibt es heute nicht mehr).
Zumal das H-Kennzeichen vor der Tür steht.
Ergo: zulassen in D
Allein die Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen führen heute bei der Zulassung eines Importfahrzeuges (und zulassungstechnisch ist er das ja dann wieder) zu echtem Streß.
Jetzt hast Du in D echten Bestandsschutz der Eintragungen, auch wenn diese nicht 100%ig richtig formuliert sind ("in etwa Wirkung" gibt es heute nicht mehr).
Zumal das H-Kennzeichen vor der Tür steht.
Ergo: zulassen in D
MGM-Christian
Schöne Grüße aus dem Abendland
My rides:
Chevrolet Caprice, Mercury GrandMarquis, Buick ParkAvenue, Ford Mustang, Ford Explorer 2WD
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Sieht so aus als müsste ich mal mit meinem Vater sprechen, der weiß noch nichts von seinem Glück.
Ich hab parallel nochmal bei einer Zulassungsstelle per Mail angefragt. Aber wenn die es ablehnen dann wäre mir das auch zu heikel.
Vielleicht schreibe ich auch mal unseren hiesigen TÜV auf der deutschen Seite an, ob es eine Möglichkeit gäbe diesen Bestandsschutz zu wahren - und ihn dann 1:1 wieder so zuzulassen wie früher.
We'll see ..
Ich hab parallel nochmal bei einer Zulassungsstelle per Mail angefragt. Aber wenn die es ablehnen dann wäre mir das auch zu heikel.
Vielleicht schreibe ich auch mal unseren hiesigen TÜV auf der deutschen Seite an, ob es eine Möglichkeit gäbe diesen Bestandsschutz zu wahren - und ihn dann 1:1 wieder so zuzulassen wie früher.
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Update
Nach Rücksprache mit der ZS gibt es keine Probleme vorerst wenn das Auto aus D angemeldet wird. Die Zulassungsdaten bleiben 7 Jahre gespeichert mit allen Eintragungen. Erst nach Ablauf der 7 Jahre wenn die Daten gelöscht werden und es keine Ausnahmegenehmigung in.Papierform mehr gibt, könnte es Probleme geben, bzw muss ne Vollabnahme gemacht werden.
Nach Rücksprache mit der ZS gibt es keine Probleme vorerst wenn das Auto aus D angemeldet wird. Die Zulassungsdaten bleiben 7 Jahre gespeichert mit allen Eintragungen. Erst nach Ablauf der 7 Jahre wenn die Daten gelöscht werden und es keine Ausnahmegenehmigung in.Papierform mehr gibt, könnte es Probleme geben, bzw muss ne Vollabnahme gemacht werden.
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MadMax hat Folgendes geschrieben:
Viel Glück.....
Update
Nach Rücksprache mit der ZS gibt es keine Probleme vorerst wenn das Auto aus D angemeldet wird. Die Zulassungsdaten bleiben 7 Jahre gespeichert mit allen Eintragungen. Erst nach Ablauf der 7 Jahre wenn die Daten gelöscht werden und es keine Ausnahmegenehmigung in.Papierform mehr gibt, könnte es Probleme geben, bzw muss ne Vollabnahme gemacht werden.
Nach Rücksprache mit der ZS gibt es keine Probleme vorerst wenn das Auto aus D angemeldet wird. Die Zulassungsdaten bleiben 7 Jahre gespeichert mit allen Eintragungen. Erst nach Ablauf der 7 Jahre wenn die Daten gelöscht werden und es keine Ausnahmegenehmigung in.Papierform mehr gibt, könnte es Probleme geben, bzw muss ne Vollabnahme gemacht werden.
Viel Glück.....
MGM-Christian
Schöne Grüße aus dem Abendland
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Der echte Norden!
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Heute habe ich Rückantwort vom TÜV-Rheinland erhalten:
Etwa Wirkung ist heute wie damals noch zulässig, wenn ein Gutachten vom lichttechnischen Institut vorliegt. Was anscheinend damals der Fall war.
Ich würde erstmal Kopien / Scannen von allen Unterlagen mir anlegen, ggf. die alten Papiere behalten.
Freundliche Grüße
amtl. Anerkanter Sachverständiger
hört sich jetzt auch nicht dramatisch an.
Etwa Wirkung ist heute wie damals noch zulässig, wenn ein Gutachten vom lichttechnischen Institut vorliegt. Was anscheinend damals der Fall war.
Ich würde erstmal Kopien / Scannen von allen Unterlagen mir anlegen, ggf. die alten Papiere behalten.
Freundliche Grüße
amtl. Anerkanter Sachverständiger
hört sich jetzt auch nicht dramatisch an.
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