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Die wollen mein Auto nicht zulassen

bennymaeker Rookie23.05.14 08:35
bennymaeker
WohnortKarte:
Berlin
Hi. Ich war gestern bei der KFZ Zulassungsstelle Berlin Lichtenberg um mein Auto auf mein Namen umzumelden und Berliner Kennzeichen zu bekommen (Wunschkennzeichen bereits reserviert)

Aber scheinbar haben die was gegen Amis. Obwohl mein Auto TÜV bis Oktober 2015 hat und deutsche Papiere, sowie grüne Plakette, und alle sonderbaren Dinge wie kurzes Kennzeichen und rote Blinker usw. eingetragen sind, also kurz gesagt für Deutschland zugelassen ist, wollten die einfach nicht meinem auto Berliner Kennzeichen verpassen. Die Papiere sind auch noch alle gültig. Noch nicht mal meine evb Nummer wollten die haben. Die meinten, ich solle das Auto umbauen lassen. Aber wozu, wenn alles eingetragen ist und der noch TÜV hat. Ich will mein Auto optisch nicht verhunzen lassen. Das schärfste war, Auf dem Rückweg nach Hause hab ich auch 2 alte Amis mit rote Blinker gesehen. Es geht also. Ist das nur Inkompetenz und Faulheit? Oder was haut da nicht hin?


Meein......mein Eigen......Mein Schaaaaatzzzzz!!!!


572cui All-Star23.05.14 09:29
572cui
Wohnort:
LDK
Quatsch mal mit einem Zulassungsdienst, die sind von der Vorführung befreit solange der TÜV noch ausreichen gültig ist.


Gruß

Chevrolet is the first, the only and the best!


bennymaeker Rookie23.05.14 10:09
bennymaeker
Wohnort:
Berlin
Kannst du da welche für Berlin empfehlen?


Meein......mein Eigen......Mein Schaaaaatzzzzz!!!!


Rusty Site Admin23.05.14 11:01
Rusty
Wohnort:
Berlin
wenn es im kfz-brief eingetragen ist, dann müssen die den zulassen. ich gehe immer jüterboger-str (kreuzberg). da gabs bisher keine großen probleme, auch nicht mit roten blinkern, cornering-lights, etc.


Zuletzt bearbeitet von Rusty am 04.06.14 07:19, insgesamt einmal bearbeitet


Fahrzeuge von Rusty:
1986 Chevrolet Caprice Classic
conspiracy Professional03.06.14 22:11
conspiracy
Wohnort:
Dülmen
oder einfach öfters probieren. Very Happy

Bei manchen Sachbearbeitern gibt es Probleme und bei manchen eben nicht.

bennymaeker Rookie22.06.14 09:47
bennymaeker
Wohnort:
Berlin
Ich hab mich entschieden, ich werde die Rücklichter zu Blinkern umbauen lassen und ein zusätzliches Rückfahrlicht (Oder wie die Dinger heißen) unter die Stoßstange basteln lassen. Und dann nach 5 Jahren wenn er dann n Oldtimer ist ihm wieder die Originalblinker zurück geben.


Meein......mein Eigen......Mein Schaaaaatzzzzz!!!!


Spökenkieker All-Star23.10.14 20:22
Wohnort:
Sandkrug
So etwas ist mir kürzlich mit meinem Oldsmobile Toronado in Wikldeshausen passiert. Konkret hängten die sich an dem fehlenden Originaldokument zur Sondergenehmigung der roten Blinker auf. Letztere steht im Fahrzeugschein. Sie wurde Ende 1987 in Düsseldorf erstellt und bei der letzten Zulassung (2009 in Berlin) klaglos übernommen. Nur: Wie ich ein fast 27 Jahre altes Papier nachträglich ausstellen lassen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Düsseldorf sagte nur knapp, sie hätten den Vorgang längst aus dem Archiv geschmissen. Nun begann ein Spießrutenlauf: Wildeshausen verwies auf den TÜV, der wieder zurück ans Amt, Beschwerde beim Landrat half auch nicht…und zum Schluss musste die Werkstatt nachweisen, dass der Blinkerumbau wirtschaftlich nicht vertretbar war (€ 600 Kosten bei einem EK des Autos von € 1`900). Der TÜV checkte den ganzen Wagen und fand so nebenher raus, dass die Standlichter ja orange waren und die Scheinwerfer (Sealies natürlich) keine ABE hatten. Schließlich musste eine komplett frische Genehmigung her, die inkl. vom TÜV veranlasster Umbauten ganze € 1'100 verschlang.

Oder soll ich die Story jetzt in einem frischen Thread abhandeln? oO

bennymaeker Rookie23.10.14 22:02
bennymaeker
Wohnort:
Berlin
Neenee, passt schon. Ist n gutes Beispiel, wie blöd sich die Behörden und andere Parteien, die damit im Zusammenhang stehen, bei Ami-Fahrzeugen haben. Sorry, wenn ich das so direkt schreibe, ist aber die Wahrheit. Mir blieb nichts anderes übrig als mich von meinen typischen roten Blinkern zu verabschieden. Aber eine sehr gute Autowerkstatt hat sich der Sache professionell angenommen und hat sich sogar um die Zulassung gekümmert (Behördengänge und alles was dazu gehört).

Darf ich eigendlich mit ner H-Zulassung meine roten Blinker wieder benutzen?


Meein......mein Eigen......Mein Schaaaaatzzzzz!!!!


der B King of the Road24.10.14 09:46
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
Nö, darfst Du nicht*... hindert dich jedoch nicht daran es zu probieren!




* Quelle:
§ 54 StVZO "vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig"



FOR SALE

bennymaeker Rookie24.10.14 10:39
bennymaeker
Wohnort:
Berlin
Ich kann nirgendwo etwas vom 1.01.1970 im §54 lesen.

Und wenn meiner in 5 Jahren dann n Oldtimer ist (weil Erstzulassung 89) dann muss doch an im so viel original sein wie möglich. Gehören nicht die Blinker auch dazu?


Meein......mein Eigen......Mein Schaaaaatzzzzz!!!!


der B King of the Road24.10.14 13:58
der B
Wohnort:
Bad Nauheim
Ja, jaaa... hast ja Recht!

Seit 01.Mai 2012 musst Du im §72 nachschauen!
Die "alten" sog. Übergangsvorschriften gelten hier als Richtlinie...



FOR SALE

Spökenkieker All-Star24.10.14 19:33
Wohnort:
Sandkrug
Das mit den Blinkern müsste eigentlich per Sondergenehmigung (P70 im Jargon) abgedeckt sein, die der Wagen eigentlich bei der Erstzulassung bekommen haben müsste. Manche Ämter weigern sich aber, sie anzuerkennen, oder verlangen das Originaldokument (das bei alten Autos schon mal auf Nimmerwiedersehen verschollen ist). Eigentlich dürfen die das nicht (der Eintrag in den Papieren ist amtlich und damit verbindlich), doch Beamte sind manchmal recht betriebsblind, ignorieren alles, was ein Jurist sagt, oder sind einfach böse. Bohrt man nach, kommen nur die «üblichen behördlichen Rechtfertigungsformeln» (OT Anwalt). Auch die Prüfer schauen sich mitunter Teile des Wagens an, um die es gar nicht geht, oder erfinden sogar Mängel. Letzten Endes muss man sich als Autobesitzer beugen und verliert schon mal einen dreistelligen Betrag und mehrere Wochen Zeit.


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