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Das immerwieder umstrittene Thema:Fahrtrichtungsanzeiger ROT
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Sers...
Wie so oft geht es um die roten FrA's. Es heißt, neuerdings werden Sie auch nicht als Sonderregelung eingetragen.
Zunächst mal, verusuche ich die Dinger wieder zu reaktivieren, da die Anbaurückstrahler für den Rückwärtsgang viel zu dunkel sind und die originalen Rückfahrleuchten heller sind.
Da die Vorrangsschaltung ja in jedem Falle nicht Gesetzesgemäß ist, hab ich bei dem 96er Blazer die obere Kammer der Rückleuchten für die Bremsen und die untere für die Blinker umfunktioniert, sodass die Vorrangsschaltung kein Problem darstellt.
Soweit ich weiß, gibt es auch kein EU-Modell vom 96er Blazer, die vom 98er EU passen nicht.
In der stvzo heißt es nach §54 Absatz 3
[...](3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.[...]
Jeder weiß was damit gemeint ist, aber wie würdet Ihr das SACHLICH deuten?
Für mich heißt es rein sachlich gesehen, das die Blinkleuchten, also die Birnchen, geld sein müssen. Ebenso geht -rein sachlich- nicht hervor, das der Blinker nach aussen hin gelb strahlen muss oder das die Kammerfarbe gelb ist. Sieht das irgendwer genauso?
Ansonsten hab ich noch den Scheineintrag von nem Mustang im Inet gefunden.... Hat also einer ne Idee wie ich die nun über das Zulassungsamt in mein Schein kriege, falls mal jemand den Absatz 3 eben nicht so genau sachlich nimmt?
*Ausn.GEN.GEM.PARA 70 STVZO ERF.V.PARA 51A SEITL.RÜCKSTR.HI.ROT; PARA 53(4):ZWEI ZUSÄTZL. RÜCKSTR; PARA 53A (4) WARNBLINKANL.HI.ROT; PARA 54(3):FAHRTRICHTUNGSANZ.HI.ROT
EDIT: rein theoretisch wäre es ja genausogut verboten, gelbe lampen in die rückfahrkammer einzubauen, wie rote blinker, weil ja das prüfzeichen fehlt, richtig?
LG
Marc
Wie so oft geht es um die roten FrA's. Es heißt, neuerdings werden Sie auch nicht als Sonderregelung eingetragen.
Zunächst mal, verusuche ich die Dinger wieder zu reaktivieren, da die Anbaurückstrahler für den Rückwärtsgang viel zu dunkel sind und die originalen Rückfahrleuchten heller sind.
Da die Vorrangsschaltung ja in jedem Falle nicht Gesetzesgemäß ist, hab ich bei dem 96er Blazer die obere Kammer der Rückleuchten für die Bremsen und die untere für die Blinker umfunktioniert, sodass die Vorrangsschaltung kein Problem darstellt.
Soweit ich weiß, gibt es auch kein EU-Modell vom 96er Blazer, die vom 98er EU passen nicht.
In der stvzo heißt es nach §54 Absatz 3
[...](3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.[...]
Jeder weiß was damit gemeint ist, aber wie würdet Ihr das SACHLICH deuten?
Für mich heißt es rein sachlich gesehen, das die Blinkleuchten, also die Birnchen, geld sein müssen. Ebenso geht -rein sachlich- nicht hervor, das der Blinker nach aussen hin gelb strahlen muss oder das die Kammerfarbe gelb ist. Sieht das irgendwer genauso?
Ansonsten hab ich noch den Scheineintrag von nem Mustang im Inet gefunden.... Hat also einer ne Idee wie ich die nun über das Zulassungsamt in mein Schein kriege, falls mal jemand den Absatz 3 eben nicht so genau sachlich nimmt?
*Ausn.GEN.GEM.PARA 70 STVZO ERF.V.PARA 51A SEITL.RÜCKSTR.HI.ROT; PARA 53(4):ZWEI ZUSÄTZL. RÜCKSTR; PARA 53A (4) WARNBLINKANL.HI.ROT; PARA 54(3):FAHRTRICHTUNGSANZ.HI.ROT
EDIT: rein theoretisch wäre es ja genausogut verboten, gelbe lampen in die rückfahrkammer einzubauen, wie rote blinker, weil ja das prüfzeichen fehlt, richtig?
LG
Marc
96' Chevrolet Blazer LT 4.3, Texas Ranger
89' Pontiac Bonneville C 3,5
89' Pontiac Bonneville C 3,5

Ostelbien, Sachsen
ich will dich nicht ärgern, aber:
mit dem baujahr wirst du eine legale eintagung für rote blinker nicht bekommen.
da ist nur möglich für baujahre, ich glaube, bis 74.
auf keinen fall später, könnte aber auch 70 gewesen sein.
paßt das bj nicht, MUSST du umbauen, um legal zu bleiben.
so ist die gesetzliche basis.
ich kenne aber auch aussagen von der rennleitung die der meinung sind:
"ein ami blinkt doch immer rot, oder?"
es gibt aber, leider , auch die, die genau anders rum ticken.
mit dem baujahr wirst du eine legale eintagung für rote blinker nicht bekommen.
da ist nur möglich für baujahre, ich glaube, bis 74.
auf keinen fall später, könnte aber auch 70 gewesen sein.
paßt das bj nicht, MUSST du umbauen, um legal zu bleiben.
so ist die gesetzliche basis.
ich kenne aber auch aussagen von der rennleitung die der meinung sind:
"ein ami blinkt doch immer rot, oder?"
es gibt aber, leider , auch die, die genau anders rum ticken.
Das in Axien findet am 15.-17. Juli 2022 statt !
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St.Wendel

St.Wendel

München
ACHTUNG! TÜV ist nicht gleich Polizei.
Ein Spezi von mir bekommt auch so ziemlich alles beim TÜV eingetragen, weil der Freundliche ein Kumpel seines Dads ist und da solange nicht die Welt untergeht viel durchlässt.
Die Herren mit den Lichtern aufm Dach können dich aber nach ermessen rausziehen und soweit ich weiß sogar eine eigene Prüfung bei einem Sachverständigen ihrer Wahl fordern. Werden die Wenigsten tatsächlich machen, sicher.
Glaub ein Großteil der Uniformierten sieht das recht locker und lässt da auch mal fünfe grade sein, aber man sollte sich seelisch geistig einfach klar darüber sein, ein schlecht gelaunter Mann mit Macht kann dir immer in die Suppe spucken :
Ein Spezi von mir bekommt auch so ziemlich alles beim TÜV eingetragen, weil der Freundliche ein Kumpel seines Dads ist und da solange nicht die Welt untergeht viel durchlässt.
Die Herren mit den Lichtern aufm Dach können dich aber nach ermessen rausziehen und soweit ich weiß sogar eine eigene Prüfung bei einem Sachverständigen ihrer Wahl fordern. Werden die Wenigsten tatsächlich machen, sicher.
Glaub ein Großteil der Uniformierten sieht das recht locker und lässt da auch mal fünfe grade sein, aber man sollte sich seelisch geistig einfach klar darüber sein, ein schlecht gelaunter Mann mit Macht kann dir immer in die Suppe spucken :

1997 Cadillac Seville SLS / 1993 BMW 730iA V8 / 1996 Ford Probe 24V

Gravelands, Main-Taunus-Kreis

Berlin

St.Wendel
Earl Grey 32V hat vollkommen recht, Eingetragen bekommt man vieles. Aber das nütze einem bei einer Kontrolle nichts.
Wenn die Polizei ein Eintragung anzweifelt können sie dir sogar die Weiterfahrt untersagen.
Das ist bei jeder Eintragung so, nicht nur bei blinker
Der Prüfer macht sich sogar strafbar wenn er gegen Geltens Gesetzt ein solche Eintragung macht, weil da kein Ermessensspielraum gegeben ist.
Aber zum Glück sieht das die Polizei meisten nicht so eng, die haben da eher die tiefer gelegten Rüttelplatten im Auge
Wenn die Polizei ein Eintragung anzweifelt können sie dir sogar die Weiterfahrt untersagen.
Das ist bei jeder Eintragung so, nicht nur bei blinker

Der Prüfer macht sich sogar strafbar wenn er gegen Geltens Gesetzt ein solche Eintragung macht, weil da kein Ermessensspielraum gegeben ist.
Aber zum Glück sieht das die Polizei meisten nicht so eng, die haben da eher die tiefer gelegten Rüttelplatten im Auge

Gruß
Chris
72er Nova 350cui
Chris
72er Nova 350cui
Wohnort:
NRW
NRW
Hallo,
bei meinem Cadillac Bj. 1970 gab es keine Probleme wegen der roten Blinker. Als für die Erstellung eines deutschen Fahrzeugsbriefs die Abnahme beim Tüv erfolgte, wurde alles brav eingetragen. Das war dann zwar mit Kosten bei der Zulassung wegen der Sondergenehmigung verbunden aber es ist ohne Probleme abgelaufen. Das vordere Standlicht allerdings musste aus den Blinkern in die vordere Beleuchtungseinheit wandern (warum auch immer). Mit dem Standlicht in den Blinkern, die sich in den Fenderspitzen befinden, wäre das abschätzen der Abstände in der engen Garage einfacher gewesen. Soweit ich das weiß, geht das mit den roten Blinkern nur bei Oldtimern. Ich persönlich finde das Theater der Behörden um die Beleuchtung eher überzogen. Vor wenigen Jahren gab es noch ein "Knöllchen" wenn man die vorderen Nebelscheinwerfer angeschaltet hatte, ohne das es nebelig war. Heute hat jeder Wagen das Kurvenlicht, das ja automatisch das Nebellicht ist. Über die albernen Kirmesbudenbeleuchtungen bei Audi usw. will ich mich hier garnicht erst auslassen.
Dein Neid ist mein Stolz!
bei meinem Cadillac Bj. 1970 gab es keine Probleme wegen der roten Blinker. Als für die Erstellung eines deutschen Fahrzeugsbriefs die Abnahme beim Tüv erfolgte, wurde alles brav eingetragen. Das war dann zwar mit Kosten bei der Zulassung wegen der Sondergenehmigung verbunden aber es ist ohne Probleme abgelaufen. Das vordere Standlicht allerdings musste aus den Blinkern in die vordere Beleuchtungseinheit wandern (warum auch immer). Mit dem Standlicht in den Blinkern, die sich in den Fenderspitzen befinden, wäre das abschätzen der Abstände in der engen Garage einfacher gewesen. Soweit ich das weiß, geht das mit den roten Blinkern nur bei Oldtimern. Ich persönlich finde das Theater der Behörden um die Beleuchtung eher überzogen. Vor wenigen Jahren gab es noch ein "Knöllchen" wenn man die vorderen Nebelscheinwerfer angeschaltet hatte, ohne das es nebelig war. Heute hat jeder Wagen das Kurvenlicht, das ja automatisch das Nebellicht ist. Über die albernen Kirmesbudenbeleuchtungen bei Audi usw. will ich mich hier garnicht erst auslassen.
Dein Neid ist mein Stolz!
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St.Wendel
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Bei der Originalen voranggschaltung wüürde da bremslicht auf der Seite wo du blinkst, nicht bremslicht signalisieren, sondern blinken. auf der anderen seite und die zusatzbremsleuchte tuns aber noch. Wenn du die warnblinkanlage anmachst, erkennt man die bremsen nur noch an der zusatzbremsleuchte, daher isses auch verboten.
Beim Blazer sind aber auf jeder Seite 2 Kammern für das Bremslicht, ich hab einfach an einer den Blinker an- und das Bremsllicht abgeklemmt. So sieht man beides noch
EDIT: Falls du Facebook hast: Es sieht so in allen möglichen Kombinationen aus:
Beim Blazer sind aber auf jeder Seite 2 Kammern für das Bremslicht, ich hab einfach an einer den Blinker an- und das Bremsllicht abgeklemmt. So sieht man beides noch

EDIT: Falls du Facebook hast: Es sieht so in allen möglichen Kombinationen aus:
96' Chevrolet Blazer LT 4.3, Texas Ranger
89' Pontiac Bonneville C 3,5
89' Pontiac Bonneville C 3,5

berlin
Ich fahr nen 04er chevy express van.habe die ganze beleuchtung zurück auf original gebaut. sprich, rote blinker hinten und tagfahrlicht vorn in orange wenn der gang eingelegt ist. bin jetzt 2 jahre so unterwegs und hatte bis jetzt deswegen keine probleme. und weil ich das jetzt geschrieben hab, werd ich morgen bestimmt angehalten 

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Um es original zurückzubauen mit der Vorrangsschaltung reicht mein Wissen nicht, die Vorbesitzer haben wohl nen Relais oder sowas getauscht oder wie man das auch immer macht, beim blinken geht hinten auch nur saft auf das Blinkerkabel was ja wegen der Umrüstung in die Rückfahrkammer ging. Das Bremslichtkabel ist hinten noch original, und ich hab kein Plan wo man vorne was ändern muss um die wirklich originale Schaltung wiederzukriegen.
Aber immerhin weiß ich schonmal wo die Blinkrelais selber sitzen
Aber immerhin weiß ich schonmal wo die Blinkrelais selber sitzen

96' Chevrolet Blazer LT 4.3, Texas Ranger
89' Pontiac Bonneville C 3,5
89' Pontiac Bonneville C 3,5
Wohnort:
arnsberg
arnsberg
ich fahre einen pontiac firebird bj 1999. bei mir sin die roten blinker eingetragen . laut dem importeur war es auch kein problem . kann es sein , das eine ausnahmeregelung auf dieses thema gibt , wenn keine möglichkeit besteht , gelbe rückleuchten zu bekommen , bzw bauliche veränderungen vorzunehmen , etwa zusatzleuchten in gelb an etwa stossfänger zu schrauben ? wer weiss . ich kenne auch keine zusatzleuchten in gelb mit e-zeichen.
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Münster (Westf.)
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highlander hat Folgendes geschrieben:
Gibt es auch nicht, zumindest nicht mit der entsprechenden E-Kennung als Blinker. Seitenmarkierungsleuchten gibt es -logischerweise in gelb- zum Anbau, auch mit E-Zeichen allerdings ist die E-Zulassung eben für Seitenmarkierungsleuchten nicht für Blinker.
Das E-Zeichen selbst sagt Dir ja nur das es Bauartgenehmigt ist, die nummer die dabei steht ist aber meist wichtiger, weil die sagt Dir für welchen Zweck es eben genehmigt ist.
Um rote Blinker eingetragen zu bekommen musst du vorerst nen Gutachten beim TüV erstellen (hier bei uns macht das ausschließlich der TüV Nord). Da wird festgestellt was geändert werden muss und was nicht geändert werden kann (weil es u.A. keine Bauartgenehmigten Teile gibt). Das ganze wird dann schriftlich festgehalten und du gehst zum Zulassungsamt, die Prüfen dann ob Du das geändert hast, was geändert werden muss (z.B. DRL = gelbes Standlicht in weiß umgebaut) und alles was nicht geändert werden kann wird eingetragen. Sieht in etwa so aus:
Eintragung erforderlich §X Abs.X Rücklicht hi.li. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Rücklicht hi.re. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Fa.ri.anzeiger hi.li. rot.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Fa.ri.anzeiger hi.re. rot.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Zusatzbrsl. hi. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Sw. vo.li. ohne Leuchtw.reg.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Sw. vo.re. ohne Leuchtw.reg.
Naja, alles wo halt dieses Eintragung erforderlich steht wird dann eben vom Zulassungsamt in den Schein geschrieben. Pro Eintrag sind das 25 Euro nur für das Zulassungsamt
ich kenne auch keine zusatzleuchten in gelb mit e-zeichen.
Gibt es auch nicht, zumindest nicht mit der entsprechenden E-Kennung als Blinker. Seitenmarkierungsleuchten gibt es -logischerweise in gelb- zum Anbau, auch mit E-Zeichen allerdings ist die E-Zulassung eben für Seitenmarkierungsleuchten nicht für Blinker.
Das E-Zeichen selbst sagt Dir ja nur das es Bauartgenehmigt ist, die nummer die dabei steht ist aber meist wichtiger, weil die sagt Dir für welchen Zweck es eben genehmigt ist.
Um rote Blinker eingetragen zu bekommen musst du vorerst nen Gutachten beim TüV erstellen (hier bei uns macht das ausschließlich der TüV Nord). Da wird festgestellt was geändert werden muss und was nicht geändert werden kann (weil es u.A. keine Bauartgenehmigten Teile gibt). Das ganze wird dann schriftlich festgehalten und du gehst zum Zulassungsamt, die Prüfen dann ob Du das geändert hast, was geändert werden muss (z.B. DRL = gelbes Standlicht in weiß umgebaut) und alles was nicht geändert werden kann wird eingetragen. Sieht in etwa so aus:
Eintragung erforderlich §X Abs.X Rücklicht hi.li. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Rücklicht hi.re. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Fa.ri.anzeiger hi.li. rot.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Fa.ri.anzeiger hi.re. rot.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Zusatzbrsl. hi. ohne Bauartgen.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Sw. vo.li. ohne Leuchtw.reg.
Eintragung erforderlich §X Abs.X Sw. vo.re. ohne Leuchtw.reg.
Naja, alles wo halt dieses Eintragung erforderlich steht wird dann eben vom Zulassungsamt in den Schein geschrieben. Pro Eintrag sind das 25 Euro nur für das Zulassungsamt

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