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Chevy C10
Guten Tag zusammen, ich will meinen Traum von einem C10 bj1966 zu verwirklichen. Welche Anforderung hat der deutsche TÜV an eine deutsche Zulassung. Gerade bei der Elektrik soll es wohl einige Kniffe geben die geändert werden müssen. Vielleicht hat der ein oder andere für mich gute Tipps die mir bei meiner Entscheidung weiterhelfen! Ich danke im Voraus! Gruß Timo
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Rhein Main
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Hi, je älter um so weniger Probleme.
Du musst die Scheinwerfer umrüsten, auf welche mit e-Prüfzeichen. Ist aber kein Problem, der hat bestimmt auch 7Zoll Sealed Beam, da gibt’s Einsätze von Hella.
Dann brauchst du vorne gelbe Blinker, ich kenne den 66er nicht gut genug, kann also sein, dass du das Standlicht vorne aus den Ursprungslampen raus in die neuen Scheinwerfer umlegen musst.
Bei einem 66er darf der hinten weiter rot blinken, (erst ab 72 muss der gelb blinken) da musst du wahrscheinlich gar nichts machen. (bis auf ggf. die Vorrangschaltung, siehe Link)
Nebelschlussleuchte brauchst du auch nicht, erst ab 87
Also eigentlich kein Problem.
Hier findest du alles:
Grüße
Chris
Fahrzeuge von ChrisD:
Du musst die Scheinwerfer umrüsten, auf welche mit e-Prüfzeichen. Ist aber kein Problem, der hat bestimmt auch 7Zoll Sealed Beam, da gibt’s Einsätze von Hella.
Dann brauchst du vorne gelbe Blinker, ich kenne den 66er nicht gut genug, kann also sein, dass du das Standlicht vorne aus den Ursprungslampen raus in die neuen Scheinwerfer umlegen musst.
Bei einem 66er darf der hinten weiter rot blinken, (erst ab 72 muss der gelb blinken) da musst du wahrscheinlich gar nichts machen. (bis auf ggf. die Vorrangschaltung, siehe Link)
Nebelschlussleuchte brauchst du auch nicht, erst ab 87
Also eigentlich kein Problem.
Hier findest du alles:
Grüße
Chris
Was man nicht kann, kann man lernen.
1978 Chevy C10 Short Bed
1990 BMW e30 320iC
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1990 BMW e30 320iC
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Leipzig
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Rhein Main
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Sticker83 hat Folgendes geschrieben:
Ja, mit einer Ausnahmegenehmigung ist das auch möglich, aber bis 72 brauchst du nicht mal die.
Genauso kannst du Scheinwerfer mit „In etwa Wirkung“ ohne E-Prüfzeichen haben, wenn dir der Prüfer das so einträgt.
Fahrzeuge von ChrisD:
also mein 83 er C10 blinkt hinten auch noch rot-ist auch so in den Papieren eingetragen....
Ja, mit einer Ausnahmegenehmigung ist das auch möglich, aber bis 72 brauchst du nicht mal die.
Genauso kannst du Scheinwerfer mit „In etwa Wirkung“ ohne E-Prüfzeichen haben, wenn dir der Prüfer das so einträgt.
Was man nicht kann, kann man lernen.
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1990 BMW e30 320iC
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